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   BGH, 24.06.2015 - IV ZR 76/12   

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https://dejure.org/2015,17072
BGH, 24.06.2015 - IV ZR 76/12 (https://dejure.org/2015,17072)
BGH, Entscheidung vom 24.06.2015 - IV ZR 76/12 (https://dejure.org/2015,17072)
BGH, Entscheidung vom 24. Juni 2015 - IV ZR 76/12 (https://dejure.org/2015,17072)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.05.2014 - IV ZR 76/11

    Unanwendbarkeit des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F. auf Lebens- und

    Auszug aus BGH, 24.06.2015 - IV ZR 76/12
    Der Senat hat mit Urteil vom 7. Mai 2014 (IV ZR 76/11, BGHZ 201, 101 Rn. 17-34) entschieden und im Einzelnen begründet, die Regelung müsse richtlinienkonform teleologisch dergestalt reduziert werden, dass sie im Anwendungsbereich der Zweiten und der Dritten Richtlinie Lebensversicherung keine Anwendung findet und für davon erfasste Lebens- und Rentenversicherungen sowie Zusatzversicherungen zur Lebensversicherung grundsätzlich ein Widerspruchsrecht fortbesteht, wenn d. VN - wie hier - nicht ordnungsgemäß über das Recht zum Widerspruch belehrt worden ist und/oder die Verbraucherinformation oder die Versicherungsbedingungen nicht (vollständig) erhalten hat.

    bb) Ein Erlöschen des Widerspruchsrechts nach beiderseits vollständiger Leistungserbringung kommt nicht in Betracht (vgl. Senatsurteil vom 7. Mai 2014 aaO Rn. 37 m.w.N.).

    b) Die bereicherungsrechtlichen Rechtsfolgen der Europarechtswidrigkeit des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F. sind nicht auf eine Wirkung ab Zugang des Widerspruchs (ex nunc) zu beschränken, sondern nur eine Rückwirkung entspricht dem Effektivitätsgebot (dazu im Einzelnen Senatsurteil vom 7. Mai 2014 aaO Rn. 42-44).

    Der Wert des Versicherungsschutzes kann unter Berücksichtigung der Prämienkalkulation bemessen werden; bei Lebensversicherungen kann etwa dem Risikoanteil Bedeutung zukommen (Senatsurteil vom 7. Mai 2014 aaO Rn. 45 m.w.N.).

    Es wird den Parteien Gelegenheit zu ergänzendem Vortrag zu geben haben (vgl. Senatsurteil vom 7. Mai 2014 aaO Rn. 46).

  • EuGH, 19.12.2013 - C-209/12

    Endress - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinien 90/619/EWG und 92/96/EWG -

    Auszug aus BGH, 24.06.2015 - IV ZR 76/12
    Das ergibt die richtlinienkonforme Auslegung des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F. auf der Grundlage der Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 19. Dezember 2013 (VersR 2014, 225).
  • BGH, 06.02.2013 - IV ZR 230/12

    Die vertraglich vereinbarte unterjährige Zahlung von Versicherungsprämien mit

    Auszug aus BGH, 24.06.2015 - IV ZR 76/12
    Mit Urteil vom 6. Februar 2013 (IV ZR 230/12, BGHZ 196, 150) hat der Senat entschieden, dass es sich bei der vertraglich vereinbarten unterjährigen Zahlungsweise der Versicherungsprämien nicht um eine Kreditgewährung in Form eines entgeltlichen Zahlungsaufschubs nach § 1 Abs. 2 VerbrKrG, § 499 Abs. 1 BGB a.F. (nunmehr § 506 Abs. 1 BGB) handelt.
  • OLG Naumburg, 14.02.2013 - 4 U 63/12

    Privater Rentenversicherungsvertrag: Anfechtbarkeit wegen Europarechtswidrigkeit

    Auf der gleichen Linie liegt der zitierte Vorlagebeschluss des BGH vom 28. März 2012, Az.: IV ZR 76/12.
  • OLG Naumburg, 17.01.2013 - 4 U 35/12

    Private Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht im Todes- und Erlebensfall:

    Auf der gleichen Linie liegt der zitierte Vorlagebeschluss des BGH vom 28. März 2012, Az.: IV ZR 76/12.
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